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Hier finden Sie immer die aktuellsten News von der Passstelle:
Wechselperiode I vom 1. Juli bis 31. August 2012 steht bevor…
Senioren/Seniorinnen, ältester Jahrgang A-Junioren und ältester Jahrgang B-Juniorinnen
Fristen:
Ein Amateurspieler, der in der Wechselperiode I den Verein wechseln möchte, muss sich spätestens bis zum 30. Juni 2012 bei seinem alten Verein per Einschreiben Postkarte mit Rückschein abmelden.
Geht einem Verein eine Abmeldung zu, so ist er verpflichtet, den auf der Passrückseite vollständig ausgefüllten Spielerpass innerhalb von 14 Tagen an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Eine Zustimmungsverweigerung kann nur innerhalb dieser Frist berücksichtigt werden. Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang der vollständigen Unterlagen (Passantrag, Passbild, Passgebühren und Spielerpass bzw. Rückschein der Einschreibepostkarte der Abmeldung), jedoch frühestens zum 1.Juli 2012, erteilt. Der neue Verein muss die vollständigen Unterlagen der Geschäftsstelle bis spätestens 31. August 2012, 24.00 Uhr einreichen. Versäumt der neue Verein diese Frist, wird die Spielberechtigung erst nach Ablauf einer Wartefrist von 6 Monaten, gerechnet ab dem letzten Spiel, erteilt. Bei der Freundschaftsspielberechtigung entfällt diese Wartefrist.
Verweigert der abgebende Verein die Zustimmung zum Vereinswechsel, erhält der Amateurspieler die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst ab dem 1. November 2012, oder -wenn günstiger- 6 Monate nach dem letztes Spiel.
Auch bei nachträglicher Zustimmung müssen die vollständigen Unterlagen (bereits ausgestellter Pass, neues Passbild, Zustimmungserklärung und Passgebühren) bis zum 31. August 2012 der Geschäftsstelle vorliegen!
Ausbildungsentschädigung (Ersatz der Zustimmung):
Als Ersatz für die Zustimmung kann der aufnehmende Verein an den abgebenden Verein eine Ausbildungsentschädigung entrichten, deren Höhe in §16 Nr. 3ff. in der DFB-Spielordnung festgelegt ist. Die Beträge sind Höchstbeträge und gelten nur in der Wechselperiode I. Für Wechsel innerhalb des Fußballverbandes Rheinland können Sie diese auf unsere Homepage unter Passstelle und dann „Entschädigungstabellen“ einsehen. Sollten sich beide Vereine auf einen geringeren Betrag einigen, erteilt der abgebende Verein schriftlich seine Zustimmung zum Vereinswechsel. Zahlt der aufnehmende Verein den festgesetzten Höchstbetrag, genügt eine Kopie des Kontoauszuges, auf dem die Zahlung nachgewiesen wird.
Vertragsspieler:
Durch die zusätzliche Einreichung eines Vertrages kann ein Spieler trotz Zustimmungsverweigerung vom abgebenden Verein eine sofortige Spielerlaubnis erhalten. Bitte beachten Sie hierbei die gesonderten Hinweise auf unserer Homepage unter Passstelle und dann „Vertragsspieler“, sowie § 22 ff. DFB-Spielordnung.
Junioren/Juniorinnen
Hier finden Sie die altersbezogenen verkürzten Wartezeiten im Jugendbereich für einen Wechsel außerhalb der Wechselperiode für die aktuelle Saison zum download.





















