Traditionell gibt es zum Saisonwechsel einige Veränderungen bei den Regelungen im Spielbetrieb. Der Fußballverband Rheinland stellt die zentralen Neuerungen zur Saison 2026/2027 vor, die für die Mannschaften im Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene gelten.
Neue Platzordner-Regelung:
Die spieltechnischen Ausschüsse haben gemeinsam die Platzordner-Regelung überarbeitet:
Ab sofort hat der Heimverein bei allen Spielen einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Platzordnung zu benennen. Der Ansprechpartner ist im elektronischen Spielbericht in dem dafür vorgesehenen Pflichtfeld zu hinterlegen. Er muss sich rechtzeitig vor Spielbeginn beim Schiedsrichter persönlich vorstellen und soll auch während dem Spiel für den Schiedsrichter erster Ansprechpartner bei Fragen der Platzordnung sein.
Auch der Gastverein soll im elektronischen Spielbericht einen entsprechenden Ansprechpartner benennen. Dieser soll für den Verantwortlichen des Heimvereins und den Schiedsrichter ansprechbar sein, beispielsweise bei Vorfällen, die sich im Bereich der Zuschauer der Gastmannschaft ereignen. Wichtig zu wissen: Auch hier handelt es sich um ein Pflichtfeld, das ausgefüllt werden muss, damit der elektronische Spielbericht freigegeben werden kann.
Im Juniorenbereich darf der Ansprechpartner für die Platzordnung auch gleichzeitig Trainer in Personalunion sein.
Die der Zuschauerzahl angemessene Anzahl der Platzordner legt der Heimverein fest und passt diese an die konkreten Umstände des Spiels an (z.B. erwartete Anzahl von Zuschauern, besonders risikobehaftete Umstände etc.). Ganz bewusst haben die spieltechnischen Ausschüsse keine konkrete Anzahl an Ordnern festgelegt. Es wird ausdrücklich an die Eigenverantwortung der Vereine für einen sicheren Spielbetrieb und fairen Umgang auf dem Sportplatz appelliert. Dabei bleibt der Grundsatz aus § 22 h) der FVR-Spielordnung unangetastet: „Der Platzverein hat dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Sportgelände vor, während und nach dem Spiel geordnete Verhältnisse bestehen.“ Der Heimverein trägt die Verantwortung für die Sicherheit.
Aufstellung bis eine Stunde vor Spielbeginn freigeben:
Die spieltechnischen Ausschüsse haben gemeinsam beschlossen, dass ab sofort alle Vereine verpflichtet sind, den elektronischen Spielbericht bis eine Stunde vor Anpfiff im DFBnet freizugeben.
Neu ist darüber hinaus eine Pilotphase für die Saison 26/27, in der die Pflicht zum Ausdruck der Mannschaftsaufstellung in allen überkreislichen Spielklassen wegfällt. Dies betrifft alle Spiele der Rheinlandpokalwettbewerbe, der Rheinlandliga, der Bezirksligen (Herren, Frauen und Junioren) sowie die Spiele der Junioren-Oberliga Rheinland. Der FVR bittet die Vereine im Zuge dieses Pilotprojekts, Schiedsrichter, die kein Smartphone besitzen, dabei zu unterstützen, ihre administrativen Pflichten zu erledigen (beispielsweise, indem ein Smartphone für die Passkontrolle oder die Bearbeitung des elektronischen Spielberichts zur Verfügung gestellt wird).
Zu beachten ist, dass auf Kreisebene zunächst weiterhin die bisherige Regelung gilt: Sowohl die Heim- als auch die Gastmannschaft müssen dem Schiedsrichter weiterhin rechtzeitig vor Spielbeginn einen Ausdruck ihrer Mannschaftsaufstellung überreichen.
Neues Spielsystem & Meldeligen bei den Junioren
Mit der neuen Saison wird der Spielbetrieb von der A- bis zur D-Jugend neu strukturiert. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung der sogenannten Meldeligen. Dabei melden die Vereine grundsätzlich ihre Mannschaften eigenverantwortlich entsprechend ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit in die jeweilige Spielklasse ein. Ziel ist es, möglichst ausgeglichene und faire Wettbewerbe zu schaffen. Neu ist außerdem die Aufteilung der Saison in eine Winter- und Sommerrunde. Mannschaften können zur Winterrunde neu eingestuft werden, um besser auf sportliche Entwicklungen reagieren zu können.
Einführung des Konzepts Playing Down (Junioren)
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Saison ist das Thema „Playing Down“. Dabei geht es darum, retardierten Spieler der U14- und U16-Junioren ein passendes sportliches Umfeld entsprechend ihres biologischen Alters zu ermöglichen, in dem sie sich individuell entwickeln können. Das Playing Down richtet sich insbesondere an Spieler, die körperlich noch nicht so weit entwickelt sind wie andere ihres Jahrgangs. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung des Kindes — nicht der kurzfristige sportliche Erfolg.
Weiterentwicklung der Kinderspielformen im Grundlagenbereich (Junioren)
Im Kinderfußball stehen weiterhin Spaß, viele Ballkontakte und maximale Spielzeit im Mittelpunkt.
Das Leitprinzip lautet: „Alle spielen immer.“
Deshalb werden die Spielformen weiterhin flexibel und kindgerecht gestaltet:
– Bambini: 3 gegen 3
– F-Jugend: 3 gegen 3 bzw. 3+1
– E-Jugend: 4 gegen 4 bzw. 4+1 und gesondert 6+1 mit und/oder ohne Wertung/Tabellen
Besonders wichtig:
Die F-Junioren spielen Hybridturniere mit 3 gegen 3 auf Minitore und 3+1 gegen 3+1 auf abgehangene Jugendtore. Die E5-Junioren spielen künftig ebenfalls ausschließlich in Turnierform (auch als Hybridturnier) ohne veröffentlichte Ergebniswertung.
Die Spielfeldgröße der Spielform der E-Junioren 6+1 wird auf 40 x 30 m reduziert. Außerdem wird die Teamstärke auf max. 12 Spieler (7 Feldspieler und 5 Rotationsspieler) reduziert.
Spielberechtigung der G-Junioren (Bambini)
Mit Beginn der Saison 2026/27 werden Spielberechtigungen für G-Junioren (Bambini) verpflichtend eingeführt.
Mit dieser Neuerung sollen Kinder frühzeitig an ihren Verein gebunden und alle aktiven Spielerinnen und Spieler bereits im Bambini-Bereich erfasst werden. Gleichzeitig schafft die verpflichtende Spielberechtigung eine verlässliche Datengrundlage, um die Entwicklung des Kinderfußballs nachhaltig zu beobachten, auszuwerten und gezielt weiterzuentwickeln.
Die Einführung stellt einen weiteren Schritt dar, den Kinderfußball zukunftsorientiert zu gestalten und Entwicklungen auf einer belastbaren Datenbasis zu begleiten.
Änderung bei Rückversetzungen von Spielern aus Inklusionsgründen
Bei Anträgen auf Rückversetzung eines Spielers gemäß § 4 Nr. 5 FVR-Jugendordnung in Verbindung mit § 5 Nr. 8 der DFB-Jugendordnung (aus Inklusionsgründen) in eine Juniorenmannschaft hat der VJA in Absprache mit dem Behindertensportverband Änderungen vorgenommen.
Es muss künftig eine Behinderung über eine langfristige (min. 6 Monate) körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung vorliegen, die den Spieler an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Hiervon betroffen ist der Personenkreis, der einen Grad der Behinderung (GdB) von min. 20 hat. Dem Antrag ist eine Bescheinigung der Behinderung sowie der funktionelle Untersuchungsbogen beizufügen. Die Einschränkung für die Teilhabe im Fußball muss aus dem funktionellen Untersuchungsbogen hervorgehen.
Einführung von flexiblen Mannschaftsstärken bei den Junioren
Mit Beginn der neuen Saison können die Fußballkreise des Fußballverbandes Rheinland im kreisinternen Spielbetrieb der A- bis D-Junioren einen flexiblen Spielbetrieb zulassen. Ziel ist es, Mannschaften bei personellen Engpässen mehr Flexibilität zu ermöglichen und Spielabsagen zu vermeiden. Mannschaften können während der laufenden Saison in den flexiblen Spielbetrieb wechseln und ihre Spiele – abhängig von der verfügbaren Spielerzahl – in angepasster Mannschaftsstärke austragen. Die konkreten Regelungen werden in den Durchführungsbestimmungen Junioren Teil I des FV Rheinland festgelegt.
Pilotregelung zur Rückversetzung von Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs
Für die kommende Saison gilt zunächst eine Pilotregelung zur Rückversetzung von Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs in die nächsttiefere Altersklasse der Junioren. Der Verbandsjugendausschuss und der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball haben gemeinsam beschlossen, das bisherige Antragsverfahren für diese Fälle entfallen zu lassen. Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs dürfen somit in der kommenden Saison grundsätzlich ohne gesonderten Antrag in der nächsttieferen Altersklasse der Junioren eingesetzt werden.
Mit dieser Regelung wird der bisherigen Praxis Rechnung getragen, da entsprechende Anträge aufgrund fehlender Juniorinnenmannschaften oder einer sportlichen Überforderung in der eigenen Altersklasse ohnehin in den meisten Fällen genehmigt wurden. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden abgebaut und die Spiel- und Entwicklungsmöglichkeiten für Mädchen verbessert. Der hierzu eingereichte Pilotantrag wurde vom DFB-Jugendausschuss genehmigt.
Unverändert bestehen bleibt die Regelung zur Rückversetzung von Verbandsauswahlspielerinnen des älteren Jahrgangs zur Talentförderung.
Änderung des Zeitstrafenmodells bei den Juniorinnen und Junioren
Zur Saison 2026/27 wird die Anwendung der Zeitstrafe vereinfacht. Künftig kann eine Gelbe Karte mit Zeitstrafe bei jeder Unsportlichkeit ausgesprochen werden.
Bislang war die Zeitstrafe nur bei bestimmten unsportlichen Vergehen vorgesehen, beispielsweise bei Simulieren, Spielverzögerung, unsportlichem Protestieren mit Worten oder Gesten sowie beim unzulässigen Täuschen bei der Ausführung eines Strafstoßes. Mit der Neuregelung wird die Anwendung der Zeitstrafe deutlich verständlicher und für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in der Praxis einfacher umsetzbar. Gleichzeitig sorgt sie für eine einheitlichere Ahndung unsportlichen Verhaltens auf dem Spielfeld.
