Lehrgangsgebühren

+++Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Seminarversicherung+++

 

  • Jeder Teilnehmer Verein erhält nach der Online-Anmeldung eine Eingangsbestätigung mit Zahlungsaufforderung zum jeweiligen 30./31. oder 15. des Monats.
  • Nach einer Frist von einer Woche verfällt die Anmeldung.
  • Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, wird der Teilnehmer auf der Warteliste geführt.
  • Erst nach Eingang der Zahlung ist der Teilnehmer fest im Lehrgang eingeplant.
  • Es zählt die Reihenfolge des Zahlungseingangs und nicht die der Anmeldung zur Zulassung zum Lehrgang.
  • 14 Tage vor Lehrgangsbeginn müssen 15 Teilnehmeranmeldungen (Schiedsrichter-Lehrgänge 12) vorliegen. Ansonsten behält sich der Lehrstab vor, den Lehrgang abzusagen.
  • Die Lehrgangsgebühren sind in jedem Fall vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen kann die Gebühr bei Beginn bar bezahlt werden.

 

Maßgebend ist immer die aktuelle Gebührenzusammenstellung des Fußballverbandes Rheinland. Hier die Lehrgangsgebühren ab 1.1.2017: