Besonders durch die Einführung der Ganztagsschulen spielt der Sport und damit auch der Fußball in den Schulen eine zunehmend große Rolle, was auch Auswirkungen auf die Vereine und nicht zuletzt auf den Fußballverband hat.

 

Als eine strukturelle Anpassung dieser gesellschaftlichen Veränderung bietet der Lehrstab gemeinsam mit dem Schiedsrichterausschuss Lehrgänge für Schiedsrichter-Anwärter in den Schulen an. Hier handelt es sich um Schulprojekte für Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften oder Sportkurse. Nicht nur die Schulen profitieren von diesen Lehrgängen, da sie dann genügend Schiedsrichter für ihre Wettbewerbe haben, sondern auch die Vereine vor Ort, die die neuen Anwärter ins Vereinsleben aufnehmen können.

 

Hier geht es zur Beschreibung der Schiedsrichter-Anwärterausbildung.

Schiedsrichter-Anwärter-Lehrgänge in Schulen

Für die Schulen (Realschule plus, Gymnasium und Berufsschulen) bietet der Fußballverband Rheinland Schiedsrichter-Anwärter-Lehrgänge in dessen Gebiet an. Diese können während der Schulzeit (z. B. in Rahmen von Projekttagen) oder außerhalb der Schulzeit stattfinden.

Für die Umsetzung eines Schiedsrichter-Anwärterlehrgangs in einer Schule haben der Verbandslehrstab und der Verbandsschiedsrichterausschuss folgende Kriterien festgelegt:

1)    Es müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler an dem Lehrgang teilnehmen. Das Mindestalterbeträgt 12 Jahre.

2)    Mindestens 15 Schülerinnen und Schüler müssen vor Lehrgangsbeginn einem Verein angehören und es muss die Bereitschaft vorhanden sein, an der Prüfung teilzunehmen und anschließend als aktiver Schiedsrichter tätig zu sein.

3)    Die Anmeldung eines Schiedsrichter-Anwärter-Lehrganges erfolgt mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn beim Fußballverband Rheinland. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners müssen dabei übermittelt werden, insbesondere die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Auf Wunsch werden Plakate für die Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

4)    Anschließend wird in Abstimmung mit der Schule der genaue Termin festgelegt, ein Lehrgangsplan erstellt und die Referenten eingeteilt. Die Ausbildung wird von Referenten aus dem Pool des Fußballverbandes Rheinland durchgeführt.

5)    Der Lehrgang besteht grundsätzlich aus 16 Unterrichtseinheiten. Die Klassenräume sollten mit Laptop, Beamer und Leinwand ausgestattet sein.

6)    Spätestens zwei Wochen vor dem Lehrgangsbeginn müssen die folgenden Teilnehmerdaten an den Fußballverband Rheinland übermittelt werden: Name, Vorname, Anschrift, PLZ, Ort, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Verein.

7)    Am ersten Lehrgangstag müssen die Teilnehmer den Erstantrag ausfüllen und ein aktuelles Passbildabgeben.

8)    Etwa eine Woche nach der letzten Lehreinheit wird die offizielle DFB-Schiedsrichter-Prüfung durchgeführt. Zuvor sind zwei Übungsstunden für die Wiederholung anzusetzen.

9)    Die Referentenkosten sowie die Kosten für die Schulungsmaterialien (z. B. Regelhefte) werden vom Fußballverband Rheinland getragen. Die Vereine beteiligen sich mit 40 Euro für jeden ausgebildeten Schiedsrichter.

 

Ansprechpartner beim Fußballverband Rheinland: Abteilungsleiter Verwaltung & Organisation, Herrn Michael Hilpisch, Lortzingstraße 3, 56075 Koblenz-Oberwerth, Telefon: 0261-135138, E-Mail: Michael.Hilpisch@FV-Rheinland.de.