Aktuelles von der Passstelle

Wechselperiode I vom 1. Juli bis 31. August 2024 steht bevor…

Senioren/Seniorinnen, ältester Jahrgang A-Junioren und ältester Jahrgang B-Juniorinnen

Fristen:

Ein Amateurspieler, der in der Wechselperiode I den Verein wechseln möchte, muss sich spätestens bis zum 30. Juni 2024 bei seinem alten Verein abmelden.

Eine ordnungsgemäße Abmeldung kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • Einschreiben-Postkarte mit Rückschein an die im DFBnet-Meldebogen hinterlegte Vereinsadresse des abgebenden Vereins

oder

  • Übersendung des unterschriebenen Abmeldeformulars vom DFBnet-Postfach des aufnehmenden Vereins in das DFBnet-Postfach des abgebenden Vereins.

(Variante b ist nur bei Vereinswechsel innerhalb des FVR möglich)

Geht einem Verein eine Abmeldung zu, so ist er verpflichtet, die Spielberechtigung innerhalb von 14 Tagen online in der Antragsstellung unter Abmeldung auszutragen. Eine Zustimmungsverweigerung kann nur innerhalb dieser 14-Tage-Frist berücksichtigt werden. Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingabe des Onlineantrages jedoch frühestens zum 1.Juli 2024, erteilt.

Der neue Verein muss die vollständigen Unterlagen der Geschäftsstelle bis spätestens 31. August 2024, 24:00 Uhr online einreichen.

Wird eine dieser Fristen versäumt, wird die Pflichtspielberechtigung erst nach Ablauf einer Wartefrist von 6 Monaten, gerechnet ab dem letzten Spiel, erteilt. Bei der Freundschaftsspielberechtigung entfällt diese Wartefrist. Verweigert der abgebende Verein die Zustimmung zum Vereinswechsel, erhält der Amateurspieler die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst ab dem 1. November 2024, oder wenn günstiger- 6 Monate nach dem letzten Spiel. 

Bei einer nachträglichen Zustimmung muss diese ebenfalls bis spätestens zum 31. August 2024 der Geschäftsstelle vorliegen! (per Mail des abgebenden Vereins aus dessen DFBnet-Postfach)

Ausbildungsentschädigung (Ersatz der Zustimmung):

Als Ersatz für die Zustimmung kann der aufnehmende Verein an den abgebenden Verein eine Ausbildungsentschädigung entrichten, deren Höhe in §16 Nr. 3ff. in der DFB-Spielordnung festgelegt ist. Die Beträge sind Höchstbeträge und gelten nur in der Wechselperiode I. Für Wechsel innerhalb des Fußballverbandes Rheinland können Sie diese auf unsere Homepage unter Downloads –> Passstelle –> Entschädigungstabellen einsehen. Sollten sich beide Vereine auf einen geringeren Betrag einigen, erteilt der abgebende Verein schriftlich seine Zustimmung zum Vereinswechsel. Dies Zustimmung kann als Mail aus dem DFBnet-Postfach erklärt werden. Zahlt der aufnehmende Verein den festgesetzten Höchstbetrag, genügt eine Kopie des Kontoauszuges oder der Bestätigung der Onlineüberweisung, auf dem die Zahlung nachgewiesen wird.      

Vertragsspieler:

Durch die zusätzliche Einreichung eines Vertrages kann ein Spieler trotz Zustimmungsverweigerung vom abgebenden Verein eine sofortige Spielerlaubnis erhalten, auch dann, wenn er sich nicht zum 30.06. abgemeldet hatte. Bitte beachten Sie hierbei die gesonderten Hinweise auf unserer Homepage unter Passstelle und dann „Vertragsspieler“, sowie § 22 ff. DFB-Spielordnung. 

Junioren/Juniorinnen

Beim Vereinswechsel von Junioren (jüngerer Jahrgang A-Junioren und jünger)/Juniorinnen (jüngerer Jahrgang B-Juniorinnen und jünger) können verkürzte Wartefriste entstehen, wenn eine der genannten Fristen nicht eingehalten wird.:

Übersicht Wartefristen Jugend