• Ausbildung geht vor Spielbetrieb! Wer nachweist, dass er an einer Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme des FV Rheinland teilnimmt, kann kostenlos und ohne Zustimmung des Gegners ein Spiel verlegen.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Lehrgängen verfällt die Lehrgangsgebühr.
  • Die vollständige Teilnahme an den Lehrgängen ist Pflicht. Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Alle Fehlzeiten werden im Einzelfall vom zuständigen Lehrgangsleiter geprüft, müssen ggfs. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder eines Attests des Arztes belegt und nachgeholt werden. Keine Ausnahme-Fehlzeiten sind z. B. Betreuen von Jugendmannschaften, eigenes Spielen, Pfeifen eines Spieles.
  • Einzelne Ausbildungstage oder Lerneinheiten können nach Absprache mit dem Lehrgangsleiter auch in anderen Lehrgangsorten nachgeholt werden.
  • Auch die Teilnahme an den Praxiseinheiten ist grundsätzlich verpflichtend. Über Ausnahmen, z. B. bei vorübergehender Erkrankung oder Verletzung, entscheiden die Lehrgangsleiter.
  • Sehr viel Unruhe entsteht durch die Nutzung von Handys während eines Lehrgangs. „Bitte nicht vergessen, nach Ende der Veranstaltung die Handys wieder einzuschalten!!!“ Sowohl telefonieren wie auch weitere Verwendungen (SMS etc.) sind grundsätzlich nicht gestattet.
  • „Mach mit – learning by doing!“ Nicht nur man selbst, sondern auch die gesamte Gruppe lernt am besten, wenn man aktiv am „Unterricht“ teilnimmt.