Wir über uns

    • Der FVR ist einer der 21 Landesverbände im Deutschen Fußball-Bund (DFB). Zusammen mit dem Südwestdeutschen Fußball-Verband und dem Saarländischen Fußball-Verband bildet er den Fußball-Regional-Verband Südwest. Im Bereich des Sportbundes Rheinland ist er der mitgliederstärkste Fachverband.
    • Der FVR ist in neun Kreise gegliedert, die nicht mit den politischen Kreisen identisch sind: Westerwald/Sieg, Westerwald/Wied, Rhein/Lahn, Koblenz, Rhein/Ahr, Hunsrück/Mosel, Trier/ Saarburg, Eifel und Mosel.
    • Das Gebiet des FVR deckt das nördliche Rheinland-Pfalz ab. Es reicht von der Luxemburger Grenze einschließlich der Eifel bis Oberwinter (südlich Bonn), umfasst dann den gesamten Westerwald bis zur Lahn entlang der Landesgrenze zu Hessen, setzt sich südlich Oberwesel fort, zieht sich dann am Nordrand des Soon- und Idarwaldes entlang bis zur Landesgrenze zum Saarland und wieder zur Luxemburger Grenze.
    • Im überwiegend ländlich strukturierten nördlichen Rheinland-Pfalz handelt es sich bei den Vereinen vor allem um kleinere Dorfvereine mit zwischen 100 und 350 Mitgliedern, früher meist Fußball-Mono-Vereine, die sich heute mehr und mehr für andere Sportarten geöffnet haben. Die Sportplätze sind weitgehend im Besitz der Vereine oder der Gemeinden, die Pflege der Sportplätze ist meist Aufgabe der Vereine. Lediglich in den Ballungsräumen Trier und Koblenz/Neuwied und an den Standorten der Verbandsgemeinden/Kreise stehen vermehrt kommunal verwaltete Sportplätze zur Verfügung.
    • Dem FVR sind insgesamt 1.008 Vereine mit 3.035 Mannschaften angeschlossen. 1.074 Senioren- und 1.961 Juniorenmannschaften nehmen am Meisterschaftsspielbetrieb teil.
    • Im FVR sind rund 1.100 Schiedsrichter (SR) – davon  30 Schiedsrichterinnen – aktiv gemeldet. Die Anzahl der von den Vereinen/SG´s zu meldeten Schiedsrichter richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der 1.Mannschaft und bewegt sich zwischen einem und fünf Schiedsrichter pro Verein /SG. Bei Nichterfüllung des „SR-Solls“ drohen Geldstrafen von 400,-€ pro Saison aufwärts. Viermaliges Nichterfüllen des „SR-Solls“ hat den Zwangsabstieg aller Seniorenmannschaft zur Folge.
    • Die Vereine des FVR wählen auf dem Verbandstag in einem Turnus von drei Jahren ihr elfköpfiges Präsidium. Dieses wird von vier satzungsmäßigen Ausschüssen und 16 Kommissionen unterstützt. Dabei ist eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter in Verbands- und Kreisinstanzen oder in Rechtsorganen tätig. Ehrenpräsident des Fußballverbandes Rheinland ist Walter Desch. Die Verwaltungsaufgaben auf Verbandsebene werden in einer Geschäftsstelle mit 25 hauptamtlichen Mitarbeitern wahrgenommen. Das Verwaltungsgebäude in 56075 Koblenz, Lortzingstraße 3, liegt unmittelbar neben der Sportschule Oberwerth.
    • Auf Kreisebene gibt es jeweils Kreisvorstände, die für die Betreuung der Vereine und den kreisinternen Spielbetrieb verantwortlich sind. Im Rahmen des DFB-Talentförderkonzepts sind an den neun DFB-Stützpunkten des Rheinlandes Honorartrainer unter der Leitung eine Stützpunktkoordinators für die Ausbildung und Förderung besonders talentierter junger Fußballer verantwortlich.
    • Seit der Gewaltenteilung 1970 ist die Sportrechtsprechung in der Rechtsorganisation selbständig. Auf Kreisebene gibt es Kreisspruchkammern, auf Verbandsebene Bezirksspruchkammern, eine Verbandsspruchkammer und ein Verbandsgericht. Der Rechtsweg kennt zwei Instanzen. Danach ist nur noch ein Verfahren vor dem ständigen Schiedsgericht möglich welches unter Ausschluss des Rechtsweges entscheidet.
    • Im Bereich der Jugend findet ebenfalls alle drei Jahre ein Verbandsjugendtag im Delegiertenprinzip statt, auf Kreisebene ein Kreisjugendtag als Vollversammlung. Dort werden unter anderem die Jugendvertreter für die Verbands- und Kreisgremien gewählt, ferner wird über die Jugendordnung abgestimmt, die dem Verbandstag zur Bestätigung vorgelegt wird.


    Stand: Januar 2023

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