Bildungsfreistellung

Zeit für Qualifizierung – ab sofort Bildungsurlaub möglich!

Der Fußballverband Rheinland ist ab sofort gemäß dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich anerkannt. Demnach können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an mehrtägigen zentralen Lehrgängen bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. 

Die Antragstellung in Kurzform erklärt:

  • Bei allen anerkannten Lehrgängen wird im Veranstaltungskalender (Anmeldeportal unter https://www.dfbnet.org/coach/FVR) darauf hingewiesen.
  • Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Teilnehmer das Formular, mit dem sie bei ihrem Arbeitgeber Bildungsfreistellung für den betreffenden Lehrgang beantragen können.
  • Wer den Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen möchte, füllt den oberen Teil des Formulars aus und sendet es der FVR-Geschäftsstelle per Antwortmail zurück.
  • Dort werden die Angaben zum Lehrgang ergänzt und das ausgefüllte Formular mit einer Bestätigung zurückgesandt.
  • Wichtig: Dieser Antrag muss sechs Wochen vor dem ersten Präsenztag beim Arbeitgeber eingereicht werden!
  • Nach Beendigung des jeweiligen Lehrgangs erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung vom FVR.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Stelle einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, das während der Freistellung fortzuzahlen ist.

Weitere Hinweise über die Bildungsfreistellung allgemein finden Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungsfreistellung.