Hinweise zu Public Viewing

Beim öffentlichen Übertragen von EM- oder WM-Spielen gibt es eine Reihe zu beachten. Wir haben hier für euch die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Grundsätzlich sei jedoch gesagt, dass die Lizenz für die Übertragungsrechte entweder bei der FIFA (WM) oder bei der UEFA (EM) beantragt werden muss. Somit kann es schon von vornherein sein, dass man bei einer EM andere Dinge beachten muss als bei einer WM. Weiterhin ändern sowohl FIFA als auch UEFA gerne einmal Ihre „Spielregeln“, wodurch man sich stets auf den Veranstalterseiten direkt über die aktuellen Richtlinien informieren sollte.

Was gilt es generell zu beachten?

Egal was man übertragen möchte, gilt es die Gesetze in Deutschland zu beachten.

  • Sicherheitsrichtlinien
  • Örtliche Genehmigungen

Ebenso wichtig sind die Rundfunkbeiträge und GEMA-Beiträge, die selbst für die Nationalhymnen und Reporterkommentare anfallen. Hierzu gibt es noch einige Informationen auf der Seite des Sportbundes Rheinland (http://www.sportbund-rheinland.de/index.php?id=372) Weiterhin sollte man unbedingt die Marken und Urheberrechte beachten. Die Logos und Marken der FIFA/UEFA oder EM/WM dürfen nicht verwendet werden, und das TV-Signal darf nicht verändert oder modifiziert werden. Es dürfen keine zusätzlichen Sponsoren in das Bild eingeblendet werden, da der Eindruck entstehen könnte, es handele sich um einen offiziellen FIFA/UEFA-Sponsor. Auch die Bezeichnung „Public Viewing zur FIFA WM“ sollte durch „FIFA WM“ vermieden werden. Besser ist hier „Public Viewing zur WM 2018“ oder „Public Viewing in <Stadt>“.

Was gibt es bei einer WM zu beachten?

(Die folgenden Informationen beziehen sich auf die WM 2018 in Russland)

Für die WM ist die FIFA zuständig. Diese hat eine eigene Seite online gestellt, in der man sich in die Richtlinien einlesen kann: https://de.fifa.com/about-fifa/tv/public-viewing.html

Weiterhin gibt es speziell für 2018 eine eigene Seite: https://publicviewing.fifa.com/2018/default.html leider jedoch nur auf Englisch verfügbar.

Die Regularien können unter https://publicviewing.fifa.com/2018/UserDefinedFiles/FWC2018_CommercialPublicViewingExhibitionRegulations.pdf und die aktuellen Gebühren unter https://publicviewing.fifa.com/2018/UserDefinedFiles/FWC2018_CommercialPublicViewingExhibitionFees.pdf  eingesehen werden.

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

Die FIFA unterscheidet zwischen drei Arten von Public Viewing

  1. Kommerzielle Public Viewings
  2. Spezielle nicht kommerzielle Public Viewings
  3. Nicht-kommerzielle Public Viewing

Kommerziell bedeutet, es fallen an:

  • Eintrittsgelder
  • Sponsorings
  • Weitere Einnahmen, weiterer geschäftlicher Vorteil

Dies gilt auch für Hotels, Bars, Clubs, Restaurants und so weiter, sofern neben den üblichen Einnahmen noch Aufschläge für die WM genommen werden. Von einem speziellen nicht-kommerziellen Public-Viewing spricht die FIFA, wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird, dabei aber mehr als 5.000 Zuschauer erwartet werden. In diesem Fall ist es nötig, sich bei der FIFA für eine Lizenz zu bewerben – eine Gebühr ist jedoch nicht zu entrichten. Und nicht-kommerziell ist eben genau das, was keinen geschäftlichen Vorteil erzielt und wo keine Einnahmen erzielt werden.

Beispiel: Werden in einer Gaststätte ohne Eintrittsgelder oder ohne Sponsoring-Aktivitäten Spiele live übertragen, werden also lediglich die sonst üblichen Preise für den Verzehr von Speisen und Getränken gefordert, so sieht die FIFA hierin keine gewerbliche Veranstaltung.

Die Höhe der Gebühr hängt ab von der Zuschauerkapazität. Also nicht der letztendlichen Zuschauerzahl, sondern der maximalen Anzahl an Zuschauern, die teilnehmen könnten.

Hier die Gebührenübersicht von 2018:

KategorieZuschauerkapazitätPreis
1Bis 10001.000 $
21.001 – 2.0002.000 $
32.001 – 5.0004.000 $
45.001 – 10.0008.000 $
510.000+14.000 $

 

Was gibt es bei einer EM zu beachten?

(Die folgenden Informationen beziehen sich auf die EM 2016 in Frankreich)

Bei der UEFA heißt das ganze nicht Public Viewing sondern Public Screening. Entsprechende Informationen finden man hier: http://www.uefa.com/uefaeuro/finals/about-euro/public-screening/index.html

Entsprechende Regularien zur EM 2016 in Frankreich können hier (https://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/competitions/General/02/26/91/65/2269165_DOWNLOAD.pdf) nachgelesen werden.

Die UEFA agiert ähnlich zur FIFA. Auch hier fallen Gebühren an, insofern es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt.

Dazu zählt:

  • Sponsoring
  • Eintrittsgelder
  • Einnahmen durch andere kommerzielle Zwecke, z.B.
    • Verkauf von Lebensmitteln
    • Verkauf von Getränken
    • Verkauf von Waren

Hotels, Bars, Clubs, Restaurants und so weiter, die nur ihre ganz normalen und sonst üblichen Preise nehmen, kein spezielles Sponsoring anbieten und keine Eintrittsgelder erheben, sind auch hier von der Lizenz befreit. Ebenso sind auch alle Veranstaltungen, deren Zuschauerkapazität unter 300 Personen liegt und deren wirtschaftliche Ausrichtung sich nur auf Essen und Getränkeverkauf richtet, von den Lizenzgebühren befreit.

Die Höhe der Gebühr hängt ab von der Zuschauerkapazität. Also nicht der letztendlichen Zuschauerzahl, sondern der maximalen Anzahl an Zuschauern, die teilnehmen könnten.

Hier die Gebührenübersicht von 2016:

KategorieZuschauerkapazitätPreis
1300 – 1000500 €
21.001 – 2.5001.000 €
32.501 – 5.0002.500 €
45.001 – 10.0005.000 €
510.000+8.000 €

 

Die Links noch einmal im Überblick:

Verwandte Links: