Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat am 29.05.2026 gem. § 11 Nr.2b) der Satzung des FVR – vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten Verbandstag – Änderungen der Ordnungen beschlossen.
Konkret betroffen sind die Bestimmungen:
- Einführung einer Rechtsgrundlage für Einnahmeausfälle bei verschuldeten Spielabbrüchen durch Mannschaften, die bereits zu Spielbeginn in deutlicher Unterzahl antreten (§ 51 Strafordnung)
- Einführung der Erfordernis einer Mannschaftsmeldung zur Durchführung von Freundschaftsspielen (§ 4 Spielordnung)
- Klarstellung der Vorgehensweise bei der Erteilung von Gastspielerlaubnissen für Freundschaftsspiele (§ 13 Nr. 5 und § 44 Nr. 4 Spielordnung)
- Ergänzung bei den Pflichten des Gastvereins (§ 22 Satz 1 Nr. 3 Spielordnung)
Alle Änderungen treten zum 01.07.2026 in Kraft.
Die Änderungen sind in den Amtlichen Mitteilungen zusammengefasst, die hier abrufbar sind.
