Der Bund stellt 2025/2026 im Rahmen des neuen Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bis zu 333 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen an Sportstätten bereit. Gefördert werden unter anderem die Sanierung von Sport- und Fußballplätzen sowie die energetische Modernisierung von Vereinsgebäuden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen – Vereine können jedoch eigene Projekte über ihre Stadt oder Gemeinde einreichen. Um berücksichtigt zu werden, sollten Vereine daher zeitnah das Gespräch mit ihrer Kommune suchen, damit geplante Maßnahmen in die kommunale Interessenbekundung aufgenommen werden.
- Frist: 15. Januar 2026
- Einreichung: über das Bundesportal easy-Online (Freischaltung ab 10. November 2025)
- Förderung: Der Bundesanteil beträgt pro Projektvorhaben mind. 250.000 Euro und max. 8 Millionen Euro
Das Förderprogramm bietet eine wertvolle Chance, dringend notwendige Modernisierungen und Sanierungen vor Ort auf den Weg zu bringen – mit finanzieller Unterstützung vom Bund.
Die wichtigsten Informationen sind in diesem Übersichtsblatt zusammengefasst. Detaillierte Informationen und Bestimmungen sind beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu finden.
FVR-Ansprechpartner:
Armin Bertsch (armin.bertsch@fv-rheinland.de)
