Einladung

zum 31. Ordentlichen Verbandstag des Fußballverbandes Rheinland

am Samstag, 07. Juni 2025 (Beginn: 10 Uhr), in der Hunsrückhalle in Simmern.

Gemäß § 10 der Satzung laden wir hiermit die dem Fußballverband Rheinland e.V. angehörigen Vereine zum 31. Ordentlichen Verbandstag mit folgender Tagesordnung ein:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Wahl eines Protokollführers und eines Wahlausschusses
  4. Talkrunde
  5. Berichte des Präsidiums und der Ausschüsse
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Ehrungen
  9. Änderung der Satzung und Ordnungen mit Auswirkung auf Wahlen und Abstimmungen
  10. Wahl eines Versammlungsleiters
  11. Entlastung des Präsidiums und der Ausschüsse
  12. Verabschiedung ausscheidender Präsidiumsmitglieder
  1. Neuwahlen und Bestätigungen
    1 Neuwahl des Präsidiums einschl. Bestätigung weiterer Präsidiumsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 5 Satzung)
    13.2 Neuwahl der übrigen Ausschussmitglieder
    13.3 Bestätigung der übrigen Mitglieder des Jugendausschusses § 10 (5) g der Satzung
    13.4 Neuwahl der Kassenprüfer
    13.5 Neuwahl des Schiedsgerichts gemäß 19 (4) b in Verbindung mit § 10 (5) f der Satzung
  2. Änderung der Satzung und Ordnungen
    1 Änderungen der Satzung (soweit nicht bereits unter TOP 9 behandelt)
    14.2 Genehmigung der nach § 11 (2) b der Satzung vom Beirat beschlossenen Änderungen
    14.3 Änderung der Ordnungen auf Antrag des Präsidiums
  3. Erledigung von Anträgen aus den Kreisen
  4. Verschiedenes
  5. Ortswahl des nächsten Verbandstages
  6. Schlusswort

Das Verbandspräsidium legt großen Wert auf die Teilnahme aller Mitgliedsvereine und bittet um rechtzeitige Anreise. Die Organisation einer gemeinsamen Anreise obliegt den jeweiligen Kreisvorsitzenden.

Fußballverband Rheinland e. V.

 

Gregor Eibes

Präsident

 

Bereits jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass die Abstimmungen zu Wahlen und Anträgen in elektronischer Form mittels internetfähigen Endgeräts (Smartphone, Tablet) erfolgen werden. Aus diesen Gründen ist es zwingend notwendig, dass der jeweilige Vereinsvertreter am Verbandstag ein entsprechendes Endgerät mitführt.

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