Anfahrt und Parken am Spieltag

Am Pfingstmontag, 21. Mai, wird im Koblenzer Stadion Oberwerth um 12.30 Uhr das Endspiel um den Bitburger Rheinlandpokal zwischen TuS Koblenz und TuS Rot-Weiß Koblenz angepfiffen. Da die Partie in jedem Fall pünktlich angepfiffen wird, bitten wir um rechtzeitige Anreise – die Zuschauer der Partie haben bei ihrer Anreise zum Stadion mehrere Möglichkeiten:

  • Mit dem Auto: Am Stadion steht ein Parkplatz mit rund 550 Plätzen zur Verfügung. Wenn diese belegt sind, wird die Zufahrt zum Parkplatz nicht mehr möglich sein. Bitte beachten: Für diesen Parkplatz werden je 4 Euro Gebühr erhoben. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es unter anderem im Koblenzer Stadtteil Oberwerth.
  • Mit dem Shuttle-Bus: Der Fußballverband Rheinland bietet für die Zuschauer der Partie einen kostenfreien Shuttle-Service mit den Bussen der EVM an. Diese fahren wie folgt: Von den P+R-Park­plätzen an der Kurt-Schumacher-Brücke / Universitätsstraße Metternich P1 und Moselweiß P2, Peter-Klöckner-Straße P3, Ludwig-Erhard-Straße (ehemaliger Schlachthof) P4. Die Busse fahren ab Kurt-Schumacher-Brücke über die Schlachthofstraße, Löhr-Center (Bussteig B), Hauptbahnhof (Bussteig A), Frankenstraße und Schützenstraße zur Sporthalle Oberwerth/Laubach/B9. Der Einsatz erfolgt von 10.15 Uhr bis 12.15 Uhr jeweils im 15-Minuten-Takt. Nach Beendigung der Veranstaltung fahren die Busse ab der Sporthalle Oberwerth/Laubach/B9 im Zeitraum von zwei Stunden in umgekehrter Richtung zu den Haltestellen bzw. zu den Parkplätzen.
  • Mit dem (kostenpflichten) Linienbus: Die Linie 5/15 der EVM fährt auf das Oberwerth und in Richtung Stadion. Allerdings ist zu beachten, dass die Busse im Zeitraum von 10 Uhr bis 12.30 Uhr lediglich bis zur Haltestelle Weberplatz fahren – die Haltestellen Jahnstraße und Stadion werden in diesem Zeitraum nicht angefahren! Der Fahrplan (bitte beachten: Das Spiel findet an Pfingstmontag und damit an einem Feiertag statt!) ist hier zu finden: https://www.evm.de/evm/Homepage/Downloads/Verkehr/Haltestellenfahrplaene/2017-12-01/5.pdf